Die Stadt Klingnau AG beantragt die Entfernung von Biberdämmen wegen Überschwemmungsgefahr. Die Bauten wirken sich auf den Grundwasserspiegel aus.
Biber
Ein Biber steht in einem Bach. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadt Klingnau AG will Biberdämme im Binnenkanal beseitigen lassen.
  • Die Dämme beeinflussen den Grundwasserspiegel und könnten zu Überflutungen führen.
  • Laut dem zuständigen Bereichsleiter handelt es sich um Fressdämme.
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Die Stadt Klingnau AG möchte keine Biber in ihrem Binnenkanal. Sie hat daher eine Bewilligung zur Entfernung der dort errichteten Dämme beantragt.

Martin Geiger, Leiter Abteilung Bau bei der Stadt Klingnau, erklärt den Grund: «Der Binnenkanal reguliert in den Gebieten Obere Au, Schützenmatt, Müllihof, Grie, Machme, Zibli und Untere Au den Grundwasserspiegel. Wenn ein Teil des Binnenkanals gestaut wird, wirkt sich dies auf die Höhe des Grundwasserspiegels aus.» Im schlimmsten Fall könnten Keller überflutet werden.

Fressdamm statt Wohnheim

Erwin Osterwalder, Bereichsleiter Jagd bei der Sektion Jagd und Fischerei des Kantons Aargau, beruhigt jedoch: Der betroffene Damm sei ein sogenannter Fressdamm für die Tiere. «Der Biber wohnt nicht in diesem Damm», so Osterwalder.

Biber Rheineck
Ein Biber in einem Fluss. (Symbolbild) - keystone

Auch wenn der Damm entfernt werde, sei das Überleben des Bibers nicht gefährdet. «Er wohnt im angrenzenden Naturschutzgebiet und hat dort seinen Bau», erklärt Osterwalder weiter.

Sorgfältige Prüfung notwendig

Trotzdem betont er die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung jedes Antrags auf Dammentfernung. Der Schutzstatus des Bibers erfordert eine sorgfältige Interessensabwägung.

Ob die Bewilligung zur Entfernung erteilt wird, steht noch aus. Bis zum 22. August können Einwendungen gegen das Gesuch beim zuständigen kantonalen Departement eingereicht werden.

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